Auf dem Gebiet von Durban befanden sich Gipssteinbrüche, die für die Herstellung von Gips als Baustoff ausgebeutet wurden. Gips war schon im antiken Ägypten hergestellt worden, vom Brennen des Gipses, über das Zerkleinern, bis hin zum Mahlen zu weißem Pulver. Die Römer haben dann die Technik der Herstellung und die Verwendung von Gips verbreitet.
Ab dem Mittelalter ist Gips umfangreich in den Häusern zur Anwendung gekommen, häufig in Kombination mit Holz, denn er war geschätzt für seine Feuerfestigkeit. Im 17. und 18. Jh. schmückten Gipsverzierungen die Zimmerdecken in den Häusern des Adels.
Artikel der Satzung von 1429: „Verbot Gips herzustellen“.
Früher hatte der Herr von Durban das alleinige Recht, das Gipsgestein abzubauen und zu Gips weiterzuverabeiten, wie ein Artikel der Satzung von 1429 bescheinigt: „Verbot Gips herstellen: Fernerhin. dass niemand es unter keinen Umständen wage, auf besagtem Gebiet von Durban, Gips herzustellen, noch diesen zu transportieren, noch an Personen außerhalb des Dorfes zu verkaufen, ohne die Lizenz des besagten Herren oder seiner Beamten, bei einer Strafe von fünfzig Pfund bei Tage und nachts das Doppelte, zu entrichten an den Fiskus besagten Hofes.“
Der Herr verpachtete dieses Recht an Privatpersonen gegen Zahlung einer Gebühr und Ablieferung eines Teils des Gipses (plâtre). Die Verträge hierüber vom Anfang des 18. Jh. führen die Nutzungsbedingungen einzeln auf: Am 24. Juni 1726 verleiht Louis Clauel, Hauptpächter des Herrn von Durban, für 6 Monate an Einwohner von Durban „die Abbaurechte für Gips auf dem Gebiet von Durban“, gegen eine jährliche Zahlung von sechzig Pfund (livres du Roy), zahlbar in zwei Teilen, am 24. Juni und an Weihnachten, usowie die jährliche Lieferung jeweils am 15. August beim Haus des Pächters, „zweihundert Émines[1]weißen Gipses von guter Qualität.“
Die Steinbrucharbeiter müssen sich selbst Holz beschaffen, ausgenommen das für die Herstellung von Gips für den Herrn benötigte Holz. In dem Fall dürfen sie es dem Waldschutzgebiet (bois au défens) des Herrn entnehmen, d.h. dem Wald, der für ihn reserviert ist, und der unterhalb der Kapelle Saint Hilaire lag, unter der Bedingung, „dass sie keinen Schaden anrichten, und dass es sich um einen guten Familienvater handelt“. Wer diese Pacht erhielt, hatte die Möglichkeit ein Drittel des Gipsabbaus und der Herstellung des Gipses unterzuverpachten. Die Steinbrucharbeiter bemühten sich, sich beim Verkauf des Gipses nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen, wie aus einem anderen Vertrag aus dem 18. Jh. hervorgeht: „Wir werden vom Sankt Michaelstag an bis zum 1. Mai den Gips in Sarrians und Umgebung nicht unter vier Sous (sols roy) pro Émine verkaufen können und in Aubignan nicht unter drei Sous und acht Deniers und vom 1. Mai bis Sankt Michael nicht unter drei Sous, und im Falle dass es einem Teil an Arbeit mangelt und die anderen Arbeit haben, werden sie gehalten sein, dies mitzuteilen und sich gegenseitig mit Arbeit zu versorgen.“
Die Ausbeutung der Gipssteinbrüche von Durban wurde auch nach der Revolution fortgesetzt, sogar bis Anfang des 21. Jh. Es war üblich, dass die Brennöfen in der Nähe der Steinbrüche standen. Einer der Öfen von Durban ist sehr gut restauriert worden. Man kann ihn in Beaumes am Rand der Straße nach Lafare sehen, unweit des Quartier des Cascades.
Dominique Tissot
Übersetzung: Ingeborg Hompesch-Cornetz
[1] 1 Émine (Carpentras) entsprach 23,91 Litern
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